Aktuelle Informationen zu Ihrem Schwimmhallen- und Saunabesuch

 

 

 

 

 

 

... überall gilt:

Ab wann hat die Schwimmhalle wieder geöffnet?

 

Die Schwimmhalle ist ab 09.08.2021 wieder geöffnet.

 

Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

Muss ich bei einem Besuch einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorlegen?

 

Ja, ab 04.03.2022 gilt bei uns die 3G-Regel

Muss ich für meinen Besuch Eintrittskarten online erwerben, oder Eintrittskarten reservieren ?

 

Nein, Eintrittskarten werden ausschließlich an der fiwave-Kasse verkauft. Eine Reservierung ist nicht möglich.

Muss ich einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

 

Ja, in folgenden Bereichen muss ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) getragen werden:

-Eingangsbereich

-Kasse/Foyer

-Umkleiden

-Sammelumkleiden

 

Unsere Zuschauertribüne ist geschlossen!

 

Muss ich bei jedem Besuch meine Kontaktdaten hinterlassen?

 

Nein!  Gemäß der aktuellen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung ist eine Kontaktdatenerfassung momentan nicht notwendig.

Gibt es besondere Verhaltensregeln?

 

Ja, diese sind in der Ergänzung zur Badeordnung verbindlich festgelegt.

Ergänzung zur Haus- und Badeordnung
200823_Badeordnung_Corona.pdf
PDF-Dokument [437.8 KB]

Gibt es eine Zutrittsbegrenzung?

 

Ja, neben einer maximalen Kapazitätsgrenze pro Becken wurde im Hygienekonzept auch eine maximale Gästezahl festgelegt, welche sich zeitgleich im Schwimmhallen- und Saunabereich aufhalten darf.

Unser Hygienekonzept wurde in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster erstellt, und wird nach den sich jeweils ändernden Bedingungen angepasst.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Markierungen, Hinweistafeln, Bildschirmanzeigen und die Anweisungen des Personals.

Welche Einrichtungen sind geschlossen?

 

Folgende Einrichtungen im Saunabereich stehen im Moment nicht zur Verfügung:

 

 

- Tepidarium (wird als 80°C - Sauna genutzt)

 

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